Forschung über Kinder, Jugendliche und Familien
an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Politik und Praxis
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Thema 2008/09
Gemeinsam stärker – Kooperation im Bereich Frühe Hilfen

DJI-Projekt - Thema 2008/09<br>Gemeinsam stärker – Kooperation im Bereich Frühe Hilfen

Auf einen Blick

Hinter jedem „Fall“ von Kindesvernachlässigung und -misshandlung steht die Leidensgeschichte eines Kindes. Hilfen im Bereich Kinderschutz müssen früher und besser aufeinander abgestimmt sein, damit der Teufelskreis von Isolation, Überforderung und Gewalt innerhalb einer Familie möglichst erst gar nicht entsteht. Die wachsenden Anforderungen an elterliche Erziehungskompetenzen treffen in besonderem Maße Familien in schwierigen Lebenssituationen, die zur Förderung des Kindeswohls einer stärkeren Unterstützung durch die Gesellschaft bedürfen. Tragische Todesfälle von Kindern wie der kleinen Lea-Sophie, von Kevin und fünf Geschwistern in Darry haben dies einmal mehr deutlich gemacht. Ihre Schicksale haben die Diskussion um die familiale und öffentliche Verantwortung sowie die Suche nach effektiver Hilfe zwischen den Polen von zu viel Kontrolle und zu wenig Unterstützung neu entfacht.

Zahlreiche aktuelle und bereits abgeschlossene Forschungsprojekte am DJI thematisieren Fragen der Frühen Hilfen, der Risikoeinschätzung in Gefährdungsfällen (ASD-Handbuch) und der Eigenaktivierung sozial benachteiligter Familien. Im Mittelpunkt dieses Arbeitsschwerpunktes Frühe Hilfen stehen die Analyse, die theoretische Einordnung und Bewertung bestehender Praxis neben der Entwicklung von Anregungen zu neuen Ansätzen fachlichen Handelns. Am DJI ist zudem das Informationszentrum Kindesmisshandlung/Kindesvernachlässigung (IzKK) angesiedelt, eine bundesweite, interdisziplinäre Informations-, Beratungs- und Vernetzungsstelle zur Unterstützung der primären, sekundären und tertiären Prävention von Kindesmisshandlung und Kindesvernachlässigung. Als nationale wie internationale Schnittstelle zwischen Forschung, Praxis und Politik fördert es die Transparenz und produktive Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Feldern.

(s. zu den DJI-Aktivitäten ausführlich das Interview mit Dr. Karin Jurczyk)

Die langjährige Erfahrung und Expertise des Deutschen Jugendinstituts auf diesem Gebiet fließt auch ein in das vom Bundesfamilienministerium im Jahr 2007 eingerichtete Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH, in gemeinsamer Trägerschaft der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und dem Deutschen Jugendinstitut). Es ist wesentlicher Bestandteil des Aktionsprogramms „Frühe Hilfen“ der Bundesregierung, das Ministerialdirektorin Dr. Annette Niederfranke im Blick von außen II vorstellt. Im Rahmen des Aktionsprogramms zum Schutz von Kleinkindern, zur Früherkennung von Risiken und Gefährdungen und zur Implementierung effektiver Hilfesysteme führte das DJI im Jahr 2006 eine Kurzevaluation von Programmen zu „Frühen Hilfen“ durch. Zu den Aufgaben des NZFH gehört es, die Kooperation von Gesundheitswesen und Jugendhilfe zu fördern, national und international erarbeitetes Fachwissen zu bündeln und dieses der Fachöffentlichkeit wie auch den Kommunen zur Verfügung zu stellen.

(s. zum NZFH auch das Interview mit Dr. Reinhild Schäfer und Alexandra Sann)

In den folgenden Punkten (1) bis (13) haben wir schlaglichtartig wesentliche Informationen zum Thema Kinderschutz und Frühe Hilfen zusammengestellt, u.a. zu den Rechtsgrundlagen, auf denen auch die Arbeit der Jugendhilfe fußt, die Definitionen von Kindesvernachlässigung und -misshandlung sowie zur äußerst diffizilen Frage der Risikoeinschätzung, und wie die Verantwortlichen dabei unterstützt werden können; außerdem zur Bedeutung, den Merkmalen und dem Aufbau von Netzwerken im Bereich „Frühe Hilfen“.

(1) Definitionen

Kindesvernachlässigung

  • Andauerndes oder wiederholtes Unterlassen fürsorglichen Handelns durch Eltern oder andere Sorgeberechtigte, das zu erheblichen Beeinträchtigungen der physischen und/oder psychischen Entwicklung des Kindes führt.
  • Formen der Vernachlässigung: körperlich, emotional, kognitiv und erzieherisch, unzureichende Beaufsichtigung
  • Grundsätzlich gilt: Je jünger die betroffenen Kinder sind und je tief greifender sie vernachlässigt werden, desto größer ist das Risiko nachhaltiger Schädigungen. Für Säuglinge können Versorgungsmängel schon nach kurzer Zeit lebensbedrohlich sein.

Kindesmisshandlung
Unter physischer (körperlicher) Kindesmisshandlung können alle Handlungen von Eltern oder anderen Bezugspersonen verstanden werden, die durch Anwendung von körperlichem Zwang bzw. Gewalt vorhersehbar zu erheblichen physischen oder psychischen Beeinträchtigungen des Kindes und seiner Entwicklung führen (Kindler 2006).

Psychische Kindesmisshandlung
Psychische Misshandlung kann beschrieben werden als wiederholte Verhaltensmuster der Betreuungsperson oder Muster extremer Vorfälle, die Kindern zu verstehen geben, sie seien wertlos, voller Fehler, ungeliebt, ungewollt, sehr in Gefahr oder nur dazu nütze, die Bedürfnisse eines anderen Menschen zu erfüllen (American Professional Society on Abuse of Children/APSAC 1995).

(2) Kindeswohl und Kindesschutz: Rechtsgrundlagen
Grundgesetz Art. 6: Elternverantwortung und staatliches Wächteramt
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

Sozialgesetzbuch VIII §1 (3): Jugendhilfe soll (…) insbesondere
1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,
3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,
4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.

(3) Aufgabenbereiche der Jugendhilfe
1. FÖRDERUNG: Infrastruktur für Beratung, Unterstützung und Entlastung von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern sicher stellen
2. HILFE: Angebote zur Krisenbewältigung; Hilfe in besonderen Belastungssituationen, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht mehr gewährleistet ist
3. SCHUTZ: Kinderschutz durch Eingreifen bei gewichtigen Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung garantieren (Risikoabschätzung, Anrufung des Gerichts, Inobhutnahme)

(4) Hilfe bei der Erfassung von Gefährdungsrisiken
Wenn Förderung und Hilfe nicht ausreichend und rechtzeitig für die betroffenen Familien gegeben sind, kommt es immer wieder vor, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter in Einzelfällen zum Schutz gefährdeter Kinder vor schwierigste Entscheidungen gestellt werden. Wie groß ist der Grad der Gefährdung? Kann oder soll das Kind noch in seiner Umgebung bleiben oder muss es sofort in Obhut genommen werden? Zur Unterstützung der Risikoeinschätzung werden verschiedene Instrumente entwickelt. Eines ist der sogenannte so genannte Kinderschutzbogen. Er enthält 13 Module:

  • Meldebogen: Ersteinschätzung einer Fremdmeldung
  • Grunddatenblatt und die piktografische Darstellung des Familiensystems (Genogramm)
  • Erscheinungsbild des Kindes (4 Altersstufen)
  • Interaktion mit Bezugsperson (positiv/negativ)
  • Grundversorgung und Schutz
  • Aktuelle Sicherheitseinschätzung
  • Weitere psychosoziale Risiken (Kumulation?)
  • Ressourcen und Prognosen
  • Übersicht der Einschätzungsdaten
  • Gesamteinschätzung der Gefährdung
  • Nächste Verfahrensschritte, Schutz- und Hilfekonzept
  • Schriftliche Vereinbarung mit den Sorgeberechtigten

(5) Empirisch belegte Risikofaktoren für Vernachlässigung und Misshandlung

  • Belastete Biografie der Eltern (Gewalterfahrung, eigene Vernachlässigung, Beziehungsabbrüche)
  • Partnerschaftsgewalt
  • Psychische Probleme der Eltern (Sucht, Depression)
  • Fehlendes Erziehungswissen, unrealistische Erwartungen an das Kind
  • Merkmale des Kindes: Behinderung, schwieriges Temperament
  • Isolation, Gefühle von Überlastung
  • Merkmale der familialen Lebenswelt: Armut, Alleinerziehen, kinderreiche Familie

Liegen ein oder zwei dieser Faktoren innerhalb einer Familie vor, darf jedoch nicht unmittelbar auf ein Risiko für Kindesvernachlässigung oder -misshandlung geschlossen werden; erst das Zusammentreffen mehrerer dieser Faktoren erhöht die Wahrscheinlichkeit.

(6) „Frühe Hilfen“ im Aktionsprogramm der Bundesregierung

  • Zielgruppe: (werdende) Eltern mit Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren, insbesondere Kinder, deren Lebenssituation durch hohe Belastungen und vielfältige und/oder schwerwiegende Risiken gekennzeichnet ist
  • Ziel: Verhinderung von Vernachlässigung und Gewalt
  • Früherkennung: Risiko-Screening
  • Frühintervention: sekundäre/indizierte Prävention zur Stärkung der elterlichen Erziehungsfähigkeit
  • Verzahnung von Gesundheitswesen, Kinder- und Jugendhilfe und zivilgesellschaftlichem Engagement

(7) Warum sind „Frühe Hilfen“ wichtig und effektiv?

  • Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren (ab Schwangerschaft) sind besonders verletzlich. In diesem Alter werden wichtige Grundlagen für alle Entwicklungsbereiche gelegt.
  • Eltern sind im Zeitraum um die Geburt besonders gut ansprechbar, vor allem durch Angebote des Gesundheitssystems.
  • Bei vielen schweren Fällen von Vernachlässigung gab es meist schon zu einem frühen Zeitpunkt Warnsignale.
  • Risiken für eine gesunde Entwicklung sollen systematisch und rechtzeitig erkannt und die Eltern zur Inanspruchnahme von Hilfen motiviert werden.
  • Entwicklungen können von Anfang an günstig beeinflusst werden, bevor sich negative Interaktionen verfestigen.
  • Möglichen Fehlentwicklungen oder Schädigungen soll auf diese Weise vorgebeugt werden (Präventionskette).

(8) Merkmale von „Frühen Hilfen und sozialen Frühwarnsystemen“

1. Zugang zur Zielgruppe finden
2. Risiken frühzeitig erkennen
3. Familien zur Inanspruchnahme motivieren
4. Hilfen an Bedarfe der Familien anpassen
5. Monitoring/Begleitung der Familien
6. Verstetigung als Regelangebot

(9) Ergebnisse der DJI-Kurzevaluation von Programmen zu Frühen Hilfen

  • Einzelne Modelle für sich allein können keine gute Versorgung von Familien mit Unterstützungsangeboten gewährleisten. Dies gelingt nur in einem umfassenden und differenzierten Netzwerk „Frühe Hilfen“.
  • Systematische und umfassende Zugänge zu Familien über das Gesundheitssystem gibt es in Deutschland derzeit nur punktuell.
  • Risiken für eine gesunde Entwicklung von Kindern werden zuwenig systematisch erhoben.
  • Monitoring findet unterhalb der Schwelle von Kindeswohlgefährdung nicht statt.
  • Die Versorgung mit zielgruppenspezifischen (aufsuchenden) Ansätzen für belastete junge Familien ist unzureichend.
  • Die derzeitigen Arbeitsansätze sind nicht ausreichend empirisch überprüft. Die NutzerInnenperspektive fehlt zumeist.
  • Die Zusammenarbeit zwischen den beiden Hilfesystemen Gesundheitswesen und Kinder- und Jugendhilfe steckt noch in den Anfängen.

(10) Anknüpfungspunkte für „Frühe Hilfen“

In der jüngsten Zeit richtet sich das Augenmerk verstärkt auf den möglichst frühen Einsatz entsprechender Hilfen zum Schutz von Säuglingen und Kleinkindern. Da GeburtshelferInnen, Hebammen, KinderärztInnen und die Jugendhilfe die einzigen Anlaufstellen sind, bei denen gefährdete Kinder in ihren ersten Lebensmonaten zumindest kurzfristig wahrgenommen werden, müssen diese beiden Systeme zum Schutz der Kinder verknüpft und gestärkt werden. Ideal wäre hier ein funktionierendes Zusammenspiel von

  • Gesundheitswesen (Fünftes Sozialgesetzbuch: SGB V §24, §26)
  • Kinder und Jugendhilfe (Achtes Sozialgesetzbuch: SGB VIII)
  • Schwangerschaftsberatung (Schwangerschaftskonfliktgesetz SchKG)
  • Frühe Förderung (Neuntes Sozialgesetzbuch: SGB IX §30, §56)

(11) Aufbau eines Netzwerks „Frühe Hilfen“

Kooperation und Vernetzung stellen die zentralen Herausforderungen für die Praxis dar. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen können folgende Empfehlungen gegeben werden:

  • Schaffung einer zentralen Koordinierungsstelle
  • Analyse der lokalen Bedarfe und Ressourcen
  • Analyse der lokalen Angebotspalette und Erreichbarkeit der Hilfeangebote für Eltern
  • Erstellung eines lokalen Kinderschutzkonzepts mit präventiven und Interventions-Anteilen
  • Eventuelle Implementierung ergänzender Hilfeangebote
  • Abschluss von verbindlichen Kooperationsvereinbarungen zwischen Jugendhilfe/Öffentlichen Gesundheitsdiensten/freien Trägern
  • Kontinuierliche Überprüfung der Zielerreichung (Selbst- und Fremdevaluation)
  • ausreichend zeitliche, finanzielle und personelle Ressourcen sowie professionelles Management
  • Professionsübergreifende Qualifizierung, organisierter Erfahrungsaustausch
  • Öffentlichkeitsarbeit

Als Hürden/Stolpersteine erweisen sich insbesondere:

  • unklare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
  • unklare oder mangelnde Verbindlichkeit der Zusammenarbeit
  • mangelnde Kenntnis der wechselseitigen Kompetenzen
  • unterschiedliche „Sprachen“ und „Kulturen“ der Fachdisziplinen
  • Vorurteile und mangelnde gegenseitige Wertschätzung
  • unzureichende Ressourcen und Kompetenzen für professionelles Kooperationsmanagement
  • Überbetonung der Früherkennung (Screening) bei nicht ausreichend verfügbaren und wirksamen Hilfen
  • Mentalität von „Melden und Abgeben“ statt frühzeitigem Hinzuziehen ergänzender Kompetenz und gemeinsamem Handeln

(12) Potenzielle Partner im Sozialen Frühwarnsystem

  • Jugendamt, Kindertagesstätten, Beratungsstellen, Familienzentren etc.
  • Gesundheitsamt, niedergelassene Ärzte, Hebammen, Kinderkrankenschwestern u.ä.
  • Schulen, Wohnungsamt, ARGE, Schuldnerberatung etc.
  • Polizei / Justiz

(13) Wie können die betroffenen Familien besser erreicht werden?

  • Der Versorgungsgrad mit präventiven Angeboten muss verbessert werden.
  • Die Achtsamkeit gegenüber Belastungen von Kindern und Familien muss größer werden.
  • „Risikodiagnosen“ müssen konsequent angemessene Hilfeangebote nach sich ziehen.
  • Für die Inanspruchnahme von Hilfen muss bei den Familien geworben werden.

DJI Online / Stand: 1. September 2008

bearbeitet von
letzte Änderung: 01.06.2010 14:46

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