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Gespräch

DJI Online Gespräch: 10 Jahre IzKK

mit Dr. Claudia Bundschuh (Mitarbeiterin des Kinderschutzbundes NRW), Dr. Thomas Meysen (Fachlicher Leiter des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht) und Prof. Dr. Reinhold Schone (Professor für Organisation und Management in der Sozialen Arbeit an der Fachhochschule Münster)

Frau Dr. Bundschuh, Sie begleiten die Arbeit des IzKK seit vielen Jahren – u.a. als Mitglied des Expert/inn/enbeirats. 2007 widmete das IzKK eine Ausgabe seiner IzKK-Nachrichten dem Thema „Sexualisierte Gewalt durch Professionelle in Institutionen“. Ein Thema, das durch die bekannt gewordenen Missbrauchsfälle in Schulen und in der Kinder- und Jugendarbeit seit einigen Monaten traurige Aktualität erlangt hat. War dieses Thema damals genauso virulent wie heute?

Dr. Claudia Bundschuh: In der Tat sind die IzKK-Nachrichten von 2007 ein deutlicher Hinweis darauf, dass sexualisierte Gewalt durch Fachkräfte, die mit Kindern und Jugendlichen ehrenamtlich oder hauptamtlich arbeiten, in der Fachwelt bereits seit Jahren als Problemfeld wahrgenommen wird, das nicht nur eine verschwindend geringe Anzahl von Institutionen betrifft. In der Veröffentlichung werden Erkenntnisse und Schlussfolgerungen im Hinblick auf die Besonderheiten der Problematik und Möglichkeiten der Prävention und Intervention zusammengeführt, die auf einer bereits längerfristigen fachlichen Auseinandersetzung basieren.

Viele Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe haben erfreulicherweise in der jüngsten Vergangenheit bereits spezifische Verfahren für einen verbesserten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor einschlägigen Gewalterfahrungen entwickelt und in ihre Praxis integriert. Einer der Gründe für die vergleichsweise „leise“ Problemdarstellung und -analyse der Fachpraxis im Zuge der Enttabuisierung dieser spezifischen Form der Kindeswohlgefährdung ist zweifellos die Tatsache, dass es hier um Täter/innen in den eigenen Reihen geht. Die Vorstellung und Akzeptanz, dass Kolleginnen und Kollegen, Mitarbeiter/innen und Vorgesetzte, in ihrer Tätigkeit möglicherweise – entgegen der offen bekundeten gemeinsamen Zielsetzung, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern und vor Gewalterfahrungen zu schützen – Gewalt ausüben, fällt nach wie vor schwer. Als weiterer Grund lässt sich die Sorge vor dem Verlust des Ansehens von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nennen. So manche Träger scheuten sich daher in den letzten Jahren auch noch davor, einrichtungsinterne Fortbildungen zum Thema „sexualisierte Gewalt in Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe“ publik zu machen, weil sie befürchteten, dass allein die Thematisierung den Verdacht auf aktuelle Fälle in ihrer Einrichtung nährt.

Der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen ist nur eines der vielen Themen des IzKK. Inwieweit reflektiert die Entwicklung des IzKK in den vergangenen zehn Jahren insgesamt die Veränderungen, die das breite Themenfeld des Kinderschutzes durchlaufen hat?

Dr. Claudia Bundschuh: Das IzKK ist aus meiner Sicht unter anderem Spiegelbild zentraler Entwicklungen im Bereich Kinderschutz und durch seine Tätigkeit sicherlich auch mitbeteiligt daran, dass manche Entwicklungen zugunsten des Kinder- und Jugendschutzes frühzeitiger angestoßen wurden.

So wurden beispielsweise durch die IzKK-Nachrichten weiterführende Erkenntnisse zu verschiedenen Themen des Kindesschutzes (z. B. zu Kindesvernachlässigung, unterschiedlichen Formen der sexualisierten Gewalt, Früherkennung und frühe Hilfen bei Gewalt gegen Kinder), aber auch veränderte Rahmenbedingungen des Kindesschutzes (Recht auf gewaltfreie Erziehung, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) und daraus resultierende Konsequenzen für die Praxis frühzeitig aufgegriffen und in ihren vielfältigen Facetten ausgeleuchtet. Diese Bündelung brachte es wiederum mit sich, dass Fachkräfte unterschiedlicher Qualifikation von der Bearbeitung durch das IzKK profitieren und hilfreiche Impulse für die eigene Praxis ableiten konnten.

Herr Dr. Meysen, als Jurist und Rechtsexperte für familienrechtliche Fragen erleben Sie täglich, dass der Kinderschutz nicht nur psychologische, sondern auch viele komplizierte rechtliche Fragen aufwirft. Wie interdisziplinär muss die Kinderschutzthematik heute gedacht werden? 

Dr. Thomas Meysen: Die komplexen und vielschichtigen Prognoseaufgaben bei Kindeswohlgefährdung erfordern regelmäßig Multi-Professionalität in der Einzelfallarbeit. Dies heißt aber sicherlich nicht regelhafte Einbeziehung juristischer Kompetenz. Trotz überaus reger gesetzgeberischer Aktivität, im Vordergrund stehen im Kontakt mit der Familien nach wie vor sozial- und humanwissenschaftliche Fragestellungen, wie die entwicklungspsychologisch und gesundheitlich zu beurteilende Entwicklung des Kindes, die sozialarbeiterisch-partizipatorische Erarbeitung und Einschätzung zur Erziehungsfähigkeit der Eltern, die fachspezifischen Kenntnisse über die potenzielle Wirksamkeit konkreter Hilfen im jeweiligen Einzelfall.

Die Interdisziplinarität von Kinderschutz unter Einbezug des Rechts wird aber spätestens dann deutlich, wenn Familiengerichte oder Strafverfolgungsbehörden ins Spiel kommen. In der verlässlichen Fort- und Weiterbildung von Familienrichter/inne/n liegt vielleicht eines der größten, in Deutschland noch bei weitem nicht ausgeschöpften Potenziale für Verbesserungen im Kinderschutz.

Welche Anknüpfungspunkte sehen Sie zwischen dem Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) und einer Arbeitsstelle wie dem IzKK?  

Dr. Thomas Meysen: Das IzKK bringt die Fachwelt fortlaufend auf den aktuellsten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den Bedingungen für gelingende Praxis im Kinderschutz. Aufbauend auf dieser Wissensbasis kann das DIJuF seine juristische Expertise beisteuern und sie gemeinsam mit dem IzKK für die Fachpraxis nutzbar machen.

Zum Beispiel kann die Beschreibung der rechtlichen Schwellen für Eingriffe oder die Übersetzung der abstrakten datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für die praktische Arbeit nur interdisziplinär gelingen. Wenn wir im IzKK und DIJuF unsere wissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungen im Kontakt mit der Praxis zusammenführen, können wir nicht nur der Praxis wertvolle Impulse geben, sondern auch Hinweise und Anregungen gegenüber der Gesetzgebung und Politik, wie der Kinderschutz und sein Recht weiterentwickelt werden können.

Herr Prof. Schone, Sie sind an der Fachhochschule Münster für soziale Arbeit in der Lehre tätig. Sie schulen u.a. pädagogisches Personal in Fragen des Kinderschutzes. Nutzen Sie für Ihre Seminare und Schulungen Material wie die kostenfreien Ausgaben der IzKK-Nachrichten oder die Literaturdatenbank?

Prof. Dr. Reinhold Schone: In der Lehre biete ich neben meinem hauptsächlichen Lehrgebiet „Organisation und Management in der Sozialen Arbeit“ nur am Rande Veranstaltungen zu Fragen des Kinderschutzes an. Im Bereich der Fort- und Weiterbildung nimmt dieses Thema schon einen größeren Rahmen ein. Natürlich versuche ich diese Veranstaltungen aktuell zu halten. Die Materialien, die das IzKK in Form seiner Datenbanken und in Form der IzKK-Nachrichten bereitstellt, sind hier immer eine ausgesprochen nützliche und vor allem aktuelle Quelle für mich. Deshalb freue ich mich auch schon heute auf das gerade entstehende Heft der IzKK-Nachrichten zum Thema Frühe Hilfen und Kinderschutz, welches mit seinen Beiträgen die Diskussion sicher bereichern wird.

Ganz wichtig ist mir die Literaturdatenbank zudem noch als Quelle für Studierende und vor allem Diplomand/inn/en, die Literatur zu Fragestellungen im Kontext Kinderschutz suchen. Ich bekomme häufiger solche Anfragen – auch von Studierenden anderer Hochschulen –, die ich dann gern und guten Gewissens direkt an die Homepage des IzKK weiter verweise.

Wo würden Sie aus Ihrer Sicht in den nächsten 10 Jahren die Schwerpunkte zur weiteren Bearbeitung des Kinderschutz setzen?

Prof. Dr. Reinhold Schone: Ich beziehe diese Frage mal vorrangig auf uns als Hochschule. Die Qualifizierung des Fachkräftenachwuchses im Kinderschutz ist eine unserer zentralen Aufgaben. Hier sehe ich auch unter dem Gesichtspunkt des Kinderschutzes noch deutlichen Entwicklungsbedarf. Verkürzte Studiengänge (Bachelor) und damit ebenfalls abgeschmolzene Praxisphasen im Studium (Wegfall des Berufspraktikums) stellen bei gleichzeitigem Anstieg der Komplexität der zu bewältigenden Praxisprobleme die Berufseinsteiger/innen vor immense Herausforderungen.

Hinzu kommt, dass (Fach-)Hochschulen nicht nur für den Kinderschutz oder auch nur für die Jugendhilfe, sondern auch für viele andere Bereiche (Gesundheitsbereich, Behindertenhilfe, Straffälligenhilfe, Drogenhilfe, Altenhilfe, Kulturarbeit u.a.) ausbilden. Dies ist einerseits eine Chance, wenn sich Sozialarbeit als „Brückenprofession“ zwischen all diesen Bereichen versteht. Sie könnte ein wichtiger Knotenpunkt für die allseits geforderte interdisziplinäre Vernetzung sein. Nicht ausschließlich, aber in besonderem Maße ist der Kinderschutz auf solche Brücken zwischen den Disziplinen angewiesen. Andererseits kann die (Fach-)Hochschule unmöglich all die spezifischen Kompetenzen für diese heterogenen Arbeitsfelder allein im Studium vermitteln.

Immer wichtiger wird es zukünftig sein, das Lernen und die Ausbildung in die Praxisstellen hinein zu verlängern. Die Weiterbildung der FH Münster hat hier gemeinsam mit den Landesjugendämtern Westfalen und Rheinland bereits außerordentlich erfolgreich begonnen, Kursreihen unter dem Titel „Neu im ASD“ für Berufsanfänger/innen in Jugendämtern anzubieten. Kinderschutz spielt – auf der Basis erster Berufserfahrungen – in diesen Kursen eine herausragende Rolle. Ähnliche Kurse für ambulante Erziehungshilfen freier Träger sind in Entwicklung und werden schon nachgefragt. Hier weiter gute Konzepte zu entwickeln und zu etablieren, wird eine zentrale Herausforderung für die Hochschulen und Träger sein. Guter Kinderschutz braucht gut qualifizierte Fachkräfte!

Frau Dr. Bundschuh, welche Art der wissenschaftlich basierten Unterstützung brauchen Verbände wie der Ihre, um die anstehenden Aufgaben im Kinderschutz zu bearbeiten?  

Dr. Claudia Bundschuh: Fachkräfte, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, sehen sich heutzutage mit einer Vielfalt von Themen konfrontiert, die es in ihrer Praxis aufzugreifen und in der Umsetzung fortlaufend zu reflektieren gilt, um junge Menschen bestmöglich in ihrer Entwicklung zu fördern.

Die wachsende Flut von Publikationen mit Erkenntnissen aus Wissenschaft und Forschung sowie Empfehlungen für eine Optimierung der Praxis erschwert indessen immer häufiger die Orientierungsfindung bezogen auf die eigene Einrichtung. Denn sowohl die Recherche als auch die Auswertung bzw. Überprüfung im Hinblick auf die Bedeutung derselben für die eigene Arbeit erfordern zeitliche und personelle Ressourcen, die vielfach nicht in der notwendigen Form vorhanden sind. Eine wertvolle und gleichsam zweckdienliche Unterstützung für die Fachpraxis zeichnet sich demzufolge heute mehr denn je dadurch aus, dass aktuelle Erkenntnisse und Entwicklungen strukturiert gebündelt für die Praxis nachvollziehbar präsentiert werden. Letzeres setzt unter Umständen auch eine Übersetzungsarbeit voraus, beispielsweise, wenn es um rechtliche Neuerungen geht.

Wo sollten in Rechtsfragen des Kinderschutzes zukünftig Akzente gesetzt werden? 

Dr. Thomas Meysen: Das Kinderschutzrecht ist in den letzten Jahren zu einer Wachstumsbranche geworden. Weniger dürfte hier manchmal mehr sein. Sicherlich, in Zeiten knapper Ressourcen brauchen wir das Recht vermehrt für die verlässliche Sicherstellung von Leistungsangeboten und Strukturen. Ansonsten haben wir in Deutschland die Behörden und Gerichte mit ausreichend Kompetenzen ausgestattet, für Kinder und Jugendliche helfend und schützend tätig zu werden.

Die Qualifizierung im Kinderschutz, auch der Professionellen, ist eine Daueraufgabe, für die sich jede zusätzliche Investition lohnt. Auf der Einzelfallebene sehe ich in der zuverlässigen Möglichkeit und Pflicht zur Inanspruchnahme von spezialisierter Fachberatung in Fragen des Kinderschutzes für alle, auch die Jurist/inn/en, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, die meisten Entwicklungschancen im deutschen Kinderschutz. Fallübergreifend kann die Fort- und Weiterbildung nicht genug gestärkt werden.


Frau Dr. Bundschuh, Herr Dr. Meysen, Herr Prof. Schone, wir danken Ihnen für dieses Gespräch!


Dr. Claudia Bundschuh (Jg. 1967) ist seit 9 Jahren Mitarbeiterin beim Deutschen Kinderschutzbund Landesverband NRW e. V. mit den Schwerpunktthemen Kinderschutz und Kindergesundheit.

Deutscher Kinderschutzbund NRW
Hofkamp 102
42103 Wuppertal
www.dksb-nrw.de


Dr. Thomas Meysen
(Jg. 1967) ist Jurist und seit 2000 fachlicher Leiter des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht.

Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V.
Postfach 10 20 20
69120 Heidelberg
www.dijuf.de


Prof. Dr. Reinhold Schone (Jg. 1953) ist Professor für Organisation und Management in der Sozialen Arbeit an der Fachhochschule Münster.

Fachhochschule Münster
Fachbereich Sozialwesen
Hüfferstraße 27
48149 Münster
www.fh-muenster.de


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DJI Online / Stand: 15. Juli 2010

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letzte Änderung: 24.08.2010 17:43

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