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Das DJI ist ein gemeinnütziger Verein mit Mitgliedern aus Politik, Wissenschaft, Verbänden und Institutionen der Jugend- und Familienhilfe. Ihm gehören höchstens 40 Mitglieder an: - jeweils drei Mitglieder werden von den Obersten Bundesbehörden, den Obersten Landesjugendbehörden, der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände und der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege benannt
- zwei Mitglieder von der Arbeitsgemeinschaft deutscher Familienorganisationen
- und je ein Mitglied vom Bundesjugendring, der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe, der Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit - Jugendaufbauwerk, dem Bundesjugendkuratorium, dem Wissenschaftlichen Beirat für Familienfragen beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Arbeitsgemeinschaft sozialwissenschaftlicher Institute e. V. Die übrigen Mitglieder werden von der Mitgliederversammlung gewählt.
Organe des Vereins und Wissenschaftlicher Beirat: | Die MitgliederversammlungDie Mitgliederversammlung hat die Aufgabe, insbesondere Anregungen und Stellungnahmen zu den Schwerpunkten der Arbeit des Instituts zu leisten. Sie beschließt über den Jahresbericht und die Jahresrechnung des Vorstands sowie über seine Entlastung. |
| Mitgliederliste als PDF | Der VorstandDer Vorstand und hauptamtliche Direktor leitet das Institut verantwortlich im Rahmen der Satzung und der Geschäftsordnung des Instituts. Er vertritt es nach außen und ist für die Planung der Forschungsaktivitäten und wissenschaftlichen Arbeiten zuständig. |
| zum Vorstand | Der Wissenschaftliche BeiratDer Wissenschaftliche Beirat berät und begleitet das DJI wissenschaftlich. Der Beirat diskutiert die Arbeiten den DJI sowie die jährliche und mittelfristige Forschungsplanung. Er gibt gegenüber dem Kuratorium eine Stellungnahme ab. Er berät über die Durchführung wichtiger Forschungsvorhaben und spricht Empfehlungen zu einzelnen Projekten aus. |
| Mitgliederliste als PDF |
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bearbeitet von letzte Änderung: 11.03.2013 15:44
Rechtliche Hinweise |
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Das KuratoriumDas Kuratorium berät den Vorstand bei der Erfüllung seiner Aufgaben. Der Zustimmung des Kuratoriums bedürfen insbesondere der jährliche Forschungsplan, der Entwurf des Wirtschaftsplan sowie die Ausweitung oder Einschränkung der Aufgaben des Instituts, insbesondere die Übernahme oder Verlängerung von Projekten. Es wählt den Vorstand und beruft ihn ab. Dem Kuratorium gehören Vertreter der beteiligten Bundesministerien, je ein Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden und des Sitzlandes, ferner fünf Mitglieder, die von der Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte gewählt werden, sowie eine wissenschaftliche Mitarbeiterin/ein wissenschaftlicher Mitarbeiter des Institut an. |
| weiter |
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