DJI-LogoDJI-Logo

Forschung über Kinder, Jugendliche und Familien
an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Politik und Praxis
Startseite Home Drucken
Sie sind hier:  -> WRbV -> DJI Bulletin  

DJI Bulletin

Heft 77 4/2006: Berichte

Berichte

 DJI BULLETIN Nr. 77 

4/2006


 

Interdisziplinäres Forschungsprojekt zur Pflegekinderhilfe in Deutschland

Pflegekinder im Blick

Die Pflegekinderhilfe in Deutschland findet wieder mehr Aufmerksamkeit: Neue wissenschaftliche Erkenntnisse, eine gewandelte Landschaft der Pflegekinderdienste sowie eine geänderte Rechtslage und Rechtsprechung sind Anlass genug, das Thema Pflegekinderhilfe erneut aufzugreifen und das Handbuch »Beratung im Pflegekinderbereich« neu zu schreiben. Gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) untersuchen Mitarbeiter/innen des Deutschen Jugendinstituts (DJI) seit August 2005 das komplexe System der »Pflegekinderhilfe in Deutschland« sowie deren unterschiedliche Akteure und Professionen. Im Mittelpunkt stehen die Bindungen, Beziehungen und Belastungen von Pflegekindern. Erste Ergebnisse liegen nun vor.

Pflegekinder
sind Kinder, die zeitweise oder auf Dauer nicht bei den Herkunftseltern, sondern in einer anderen Familie betreut, versorgt und erzogen werden, ohne dass dabei die Erwachsenen der Pflegefamilie die vollständige elterliche Sorge für das Kind ausüben.

Zur allgemeinen Situation des Pflegekinderwesens
Die bundesweite Strukturdatenerhebung, an der 186 von 624 Gebietskörperschaften (Jugendämter) teilgenommen haben, zeigt:

  • Die Pflegekinderarbeit wird in 85 % der befragten Jugendämter von einem Fachdienst im Jugendamt ausgeführt. Die Zuständigkeit liegt zu 16 % beim Allgemeinen Sozialdienst (ASD), zu 8 % bei einem freien Jugendhilfeträger.
  • Verantwortlich für die Betreuung der Herkunftseltern sind zu 71 % der ASD und zu 49 % der Pflegekinderdienst, ferner zu 12 % freie Jugendhilfeträger.
  • Die Schlüsselzahlen in den Pflegekinderdiensten liegen bei rund 80 % der Kommunen über dem Richtwert von 1:35 (DJI-Empfehlung 1987) und bei rund 4 7% über dem Verhältnis von 1:50 (Empfehlung des Deutschen Städte- und Landkreistags 1986).
  • Die Vergütung für den Aufwand der Erziehungsleistungen für Pflegeeltern ist sehr variabel. Sie schwankt zwischen 180 und 670 Euro monatlich.
Ein zentrales Problem der Pflegekinderhilfe ist es, geeignete Pflegefamilien zu gewinnen. Dabei spielen die Aspekte Werbung, Auswahl, Vorbereitung und Qualifizierung sowie fachliche Begleitung, Fortbildung, Gruppenarbeit und Supervision eine große Rolle.

Als Pflegekind leben
An 4 Jugendämtern in Deutschland wurden von den Fachkräften alle bestehenden Pflegeverhältnisse als Hilfe zur Erziehung nach § 33 SGB VIII anhand eines Fragebogens beurteilt. Dabei wurden insgesamt 632 Pflegeverhältnisse erfasst:
Die 632 Pflegekinder stammten aus 554 Herkunftsfamilien und waren in 468 Familien in Pflege:
  • 158 Pflegekinder (25 %) lebten dabei mit mindestens einem Geschwisterkind aus der Herkunftsfamilie in der Pflegefamilie.
  • Mädchen (49,7 %) und Jungen (50,3 %) wurden gleich häufig in Pflege gegeben.
  • Mit 21,2 % wurden Kinder im ersten Lebensjahr am häufigsten in Pflege gegeben, 13 % im zweiten und 11,4 % im dritten Lebensjahr. Kinder ab dem achten Lebensjahr jedoch wurden vergleichsweise selten in Pflege gegeben.
  • Die bestehenden Pflegeverhältnisse waren überwiegend auf Dauer angelegt, nur 11 % zeitlich befristet. Bei 66 % (N=27) von ihnen dauerte die Fremdplatzierung weniger als ein Jahr.
  • Die Zahl der geplanten Rückführungen in die Herkunftsfamilien ist mit 6,5 % (N=41) sehr niedrig.
  • Der Anteil der Verwandtenpflege lag bei 20 %.
  • 37 % der Pflegekinder erlebten vor der aktuellen Fremdplatzierung mindestens eine weitere mit Wechsel der Hauptbezugsperson, wobei vor allem die Pflegekinder in Fremdpflegen (43,1 %) mehrfache Fremdplatzierungen erlebten (im Vergleich zu den Verwandtenpflegen 15,7 %).
Pflegekinder sind besonders belastet
Eine standardisierte Befragung von Pflegeeltern ergab folgende Ergebnisse:
  • 30 % der Pflegekinder haben klinisch bedeutsame internalisierende Verhaltensstörungen (Ängste, sozialer Rückzug);
  • 40 % der Pflegekinder zeigen in klinisch bedeutsamem Ausmaß externalisierende Verhaltensauffälligkeiten (Aggression, Unruhe).
  • Etwas mehr als die Hälfte der einbezogenen Pflegekinder besuchte eine Sonderschule, hatte bereits eine Schulklasse wiederholt oder litt unter Lernschwierigkeiten.
  • Etwa 30 % der Kinder wies eine körperliche Behinderung oder ein hohes Maß an körperlichen Beschwerden auf.
Die fachliche Arbeit von Pflegekinderdiensten – im Spannungsfeld verschiedener Interessen
Die Gruppendiskussionen mit den Fachkräften zeigen eine Reihe von Problemen auf:
  • Mitarbeiter/innen der Pflegekinderdienste beschreiben die Zusammenarbeit mit dem ASD und den Familiengerichten als schwierig. Die Gründe dafür liegen ihrer Ansicht nach im unterschiedlichen Verständnis für die Klientinnen/Klienten und ihre Lebenswelten sowie in der Parteilichkeit von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern des ASD für die Herkunftseltern. Eine gute Zusammenarbeit wird in der Praxis zwar auch erlebt, aber dem besonderen Engagement einzelner Personen zugeschrieben.
  • Die Regelung der örtlichen Zuständigkeit bei Dauerpflegeverhältnissen nach § 86 Abs. 6 SGB VIII wird als Problem geschildert – d. h. Wechsel der Zuständigkeit bei Umzug. Die derzeitige Regelung erschwert die Werbung geeigneter Pflegeeltern sowie eine verlässliche Betreuung der Pflegefamilien. Fehlende Standards führen dazu, dass die Betreuungsintensität des Pflegeverhältnisses, die Höhe des Pflegegeldes und die Art der Hilfe wohnortabhängig sind.
  • Die befragten Fachkräfte beklagen eine Schwächung der Position der Pflegekinder und damit des Kindeswohls zugunsten einer Stärkung der Elternrechte. Verantwortlich dafür sehen sie die Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) sowie die jüngere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.
  • Verwandtenpflege, die in anderen europäischen Ländern mehr Akzeptanz findet, wurde überwiegend negativ beurteilt, denn verwandte Pflegeeltern seien oft in das Beziehungsgeflecht der Herkunftsfamilien verstrickt. Ferner müssen sich diese in der Regel keiner Eignungsprüfung unterziehen und lassen sich auch zu Fortbildungen schwer motivieren.
Pflegeverhältnisse im internationalen Vergleich
Eine Untersuchung der familien- und sozialrechtlichen Grundlagen der Pflegekinderhilfe (in England, den Niederlanden, Schweden, Slowenien, Spanien) zeigt, dass die handlungsleitenden Konzeptionen in ihren Grundsätzen übereinstimmen:
  • Der Familienpflege wird gegenüber der institutionellen Unterbringung der Vorzug eingeräumt.
  • Die Rückführung des Kindes bzw. die Schaffung einer dauerhaften Lebensperspektive wird in den Vordergrund fachlichen Handelns gestellt.

Die konkrete gesetzliche Ausgestaltung der behördlichen und gerichtlichen Interventionsmöglichkeiten sowie die Praxis der Pflegekinderhilfe weisen allerdings bemerkenswerte Unterschiede auf:
  • England hat beispielsweise ein gänzlich anderes gerichtliches Instrumentarium, bei dem die Eltern ihre Verantwortung für das Kind auch während des Pflegeverhältnisses beibehalten.
  • Mit der Kindzentriertheit im schwedischen Recht geht eine vergleichsweise hohe Toleranz gegenüber staatlichen Interventionen einher.
  • Die Eingriffsschwelle in den Niederlanden ist dagegen vergleichsweise hoch.
  • Das slowenische Recht kennt Familienpflege nur als vorübergehende Maßnahme und arbeitet stattdessen mit Adoptionen, wenn eine Rückführungsperspektive nicht besteht.
  • Spanien besticht durch seine hohe Zahl an Verwandtschaftspflegestellen.

Durch Interviews mit Expertinnen und Experten aus den jeweiligen Ländern soll interessanten Ansätzen in den ausländischen Rechtsordnungen auf den Grund gegangen werden, z. B. zur rechtlichen Absicherung dauerhafter Pflegeverhältnisse.

Das verletzte und verletzbare Leben der Pflegekinder – eine fachliche Herausforderung
Folgende Aufgabenstellungen werden vom Projektteam bis Dezember 2008 bearbeitet:
  • Belastungen von Pflegekindern: Erhebung der Art und des Umfangs der Belastungen von Pflegekindern; Formulierung von wirksamen Interventionen bei verschiedenen Problemlagen (auf der Grundlage eines internationalen Literaturvergleichs).
  • Rückführungen: Erstellung einer katamnestischen Fallstudie zu vollzogenen Rückführungen und Abbrüchen von Pflegeverhältnissen an verschiedenen Orten mit deutlich unterschiedlichen Rückführquoten sowie Ableitung von Faktoren für gelingende Rückführungen.
  • Beratung von Pflegeeltern: Anstöße für die Praxis in Form von beispielhaften Beratungs- und Hilfsangeboten für Pflegeeltern in der Bundesrepublik und damit verbunden die Durchführung von Evaluationen.
  • Beratung von Herkunftseltern: Dabei ist das besondere Augenmerk auf die begleitende und vorbereitende Arbeit mit den Herkunftsfamilien und deren Netzwerken zu richten. Qualifizierte Arbeit mit Herkunftsfamilien unterstützt nicht nur gelingende Rückführungen, sie ist auch von großer Bedeutung für die Sicherung der Beziehung, Besuchsgestaltung und Identität von dauerhaft untergebrachten Pflegekindern sowie für das (Mit-)Verantwortungsgefühl von Mitgliedern der Herkunftsfamilie. Die bisherige Begleitung von Herkunftsfamilien lässt erhebliche Mängel in der Kontinuität und Fachlichkeit erkennen. Demzufolge müssen Beispiele gelingender Eltern- und Herkunftsfamilienarbeit ausgemacht und für die Praxis aufbereitet werden.
  • Werbung und Vorbereitung von Pflegeeltern: Vor dem Hintergrund zunehmender Belastungen von Pflegekindern sowie steigender Anforderungen sind das Finden, die Auswahl und das Mitwirken geeigneter Pflegeeltern herausfordernde Aufgaben. Eine vergleichende Analyse und Bewertung von Werbungsmaterialien, Vorbereitungsangeboten und Schulungskonzepten für Pflegeeltern soll die Praxis bei dieser Aufgabe unterstützen.
  • >Rechtsprechung: Analyse der veröffentlichten Rechtsprechung, die in den letzten Jahren zu Sorge, Umgang und Aufenthalt von Pflegekindern ergangen ist. Befragung von Familienrichtern und -richterinnen zur Entscheidungs- und Verfahrenspraxis der Gerichte.
  • Perspektive der Kinder: Die Befragung von Pflegekindern ab der mittleren Kindheit zu ihrem Selbstbild, ihrer wahrgenommenen Situation, ihren Beziehungen und dem erfolgten Kontakt zu Fachkräften soll die zukünftige Fachdiskussion bereichern. Diese Erkenntnisse sind besonders aufschlussreich, weil sie nicht aus der Beurteilung von Erwachsenen abgeleitet sind.


Projektgruppe »Pflegekinderhilfe in Deutschland«




Projekt:Pflegekinderhilfe in Deutschland
Laufzeit:August 2005 – Juli 2006 (Explorationsphase), August 2006 – Dezember 2008 (Hauptphase)
Auftraggeber: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Methoden:
Gruppendiskussionen, Qualitative Befragungen (Pflegekinder, Fachkräfte), Quantitative Befragungen (Fachkräfte, Pflegeeltern), Fallerhebungen, Rechtsvergleich, Aktenanalysen (Gebietskörperschaften)
Durchführung: Herbert Blüml, Elisabeth Helming, Dr. Heinz Kindler, Marion Küfner, Gunda Sandmeir, Dr. Kathrin Thrum, Ingrid Zsolnay (Sachbearbeitung)
Kontakt: Gunda Sandmeir, Tel. +49 (0) 89 62306-335, E-Mail: sandmeir@dji.de


Die Website »Pflegekinderhilfe in Deutschland« des Deutschen Jugendinstitutes www.dji.de/pkh enthält ausführliche Informationen zu diesem Forschungsprojekt sowie eine ausführliche Literaturliste zum Thema.


Seitenanfang

Inhaltsübersicht dieses Heftes

Bulletin-Startseite

Rechtliche Hinweise

Impressum

Abonnement

English Editions

Bulletin Archiv

Deutsche Ausgaben seit 1999

Heft 89/2010

2009

2008

2007

2006

2005

2004

2003

2002

2001

2000

1999