Projektbeschreibung
Ausgangssituation
Zielsetzung
Konzeption
Ergebnisse
Ausgangssituation
Unter Kindeswohlgefährdungen im Sinn des § 1666 BGB sind gegenwärtige Gefahren im Verantwortungsbereich von Sorgeberechtigten zu verstehen, die erhebliche Schädigungen eines Kindes mit ziemlicher Sicherheit erwarten lassen. Sind die betroffenen Sorgeberechtigten zur Abwehr der Gefährdung nicht bereit oder nicht in der Lage, so ist die staatliche Gemeinschaft zu einem Eingreifen berechtigt und verpflichtet. Aufgrund einer vom Gesetzgeber zugewiesenen Stellung als sachnächster Behörde kann hierbei zuständigen MitarbeiterInnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes eine Garantenstellung zuwachsen. Die Fachdiskussionen im Anschluss an mehrere gerichtliche Entscheidungen hierzu haben, ebenso wie Befragungen von Fachkräften, gezeigt, dass bei den Fachkräften des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich der Einschätzung und Bewertung von Kindeswohlgefährdungen bestehen. In die gleiche Richtung weist der Befund geringer Reliabilitäten bei Gefährdungseinschätzungen auf gleicher Fallgrundlage. Weitere Problemfelder zeichnen sich im Hinblick auf eine gelingende Zusammenarbeit mit den für Eingriffen in elterliche Rechte zuständigen Familiengerichten, sowie im Hinblick auf eine treffsichere Auswahl geeigneter und erforderlicher Hilfen ab. Aus wissenschaftlicher Sicht ist zudem anzumerken, dass die rasche Fortentwicklung des internationalen Forschungsstandes zur Risikoeinschätzung und Intervention bei verschiedenen Formen der Gefährdung in der Bundesrepublik bislang kaum rezipiert wurde, obwohl aufgrund von rasch steigenden Jugendhilfekosten auch hierzulande die Notwendigkeit effizienterer Formen der Identifikation und Intervention bei Fällen mit besonders hoher Gefährdung wächst.
Zielsetzung
Ziel des Projekt ist es, die Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) in ihrer Tätigkeit in Gefährdungsfällen konkret zu unterstützen und zugleich die Bearbeitungspraxis weiter zu entwickeln. Als zentrales Produkt soll ein Handbuch zur Bearbeitung von Gefährdungsfällen diesem Zweck dienen, nachdem sich ein früheres Handbuch der Projektgruppe (Handbuch Sozialpädagogische Familienhilfe) zu einer der beim Ministerium am häufigsten nachgefragten Publikationen entwickelt hat. Neben einer Druckversion wird das im Entstehen begriffene Handbuch „Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)“ auch in einer elektronischen Version zugänglich sein. Parallel sollen durch ein datenbankgestütztes Computerprogramm im Einzelfall anwendbare Module zur Falldokumention und Gestaltung, sowie zur Gefährdungseinschätzung zur Verfügung gestellt werden. Auf die Weiterentwicklung der Fachdiskussion zielen Publikationen und kleine Workshops. Diese hatten bislang unter anderem den Forschungsstand zu Belastungen im Leben von Kindern, die in ihrer Bedeutung kontrovers diskutiert werden (z.B. Partnerschaftsgewalt, Entfremdung von einem Elternteil), und die Erörterung der Leistungsfähigkeit von strukturierten Risikoeinschätzungssystemen zum Thema. Die Dissemination der Arbeitsergebnisse des Projektes soll u.a. durch einen in Vorbereitung befindlichen Abschlusskongress im September 2004 gefördert werden.
Konzeption und Methode
Zur ersten Orientierung im Problemraum wurde je eine Tagung mit der Expertenrunde des Projektes und VertreterInnen der Projektorte durchgeführt. Darauf aufbauend erfolgte eine Feinabstimmung der Projektziele mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Erarbeitung des hierbei als zentrales Projektergebnis festgelegten Praxishandbuches erfolgte sodann in mehreren, teils parallelen Schritten. Zunächst wurden die im Rahmen des Handbuches aufzugreifenden Themen ausgewählt, wobei vorrangig Fragen und Wünsche der PraktikerInnen aus den Projektorten berücksichtigt wurden, aber auch von den Experten und in der Literatur aufgeworfene praxisrelevante Problemstellungen Eingang fanden. In mehreren Durchläufen wurden die Themen des Handbuches sodann zusammen mit Praktikern und Experten klarer gefasst und gegliedert.
Bei der Aufarbeitung des Forschungsstandes zu praxisrelevanten Fragen wurden systematische Recherchen in der internationalen Literatur und sekundäranalytische Techniken eingesetzt. So wurde etwa zur Klärung der Bedeutung von Partnerschaftsgewalt als möglicher Form von Kindeswohlgefährdung eine Meta-Analyse durchgeführt. Zu zwei anderen in ihrer Bedeutung für kindliche Entwicklungsverläufe strittigen möglichen Formen von Kindeswohlgefährdung (Entfremdung von einem Elternteil, psychische Misshandlung) wurden Analysen des Forschungsstandes durchgeführt. Im Bereich der Bearbeitung von Gefährdungsfällen erfolgte unter anderem eine Analyse des Forschungsstandes zur Vorhersagefähigkeit von Instrumenten zur Einschätzung des Risikos von Misshandlung bzw. Vernachlässigung, sowie eine Forschungsübersicht über die Effekte verschiedener Interventionen bei Misshandlung bzw. Vernachlässigung.
Zur Aufarbeitung von Erfahrungsbeständen der Praxis in der Bundesrepublik und in den Jugendhilfesystemen anderer Staaten wurde unter anderem eine Vollerhebung an allen bundesdeutschen Jugendämtern zu gegenwärtigen Innovationsprozessen bei der Bearbeitung von Gefährdungsfällen durchgeführt. Informationen aus beispielhaft erscheinenden Orten wurden einbezogen und beteiligte PraktikerInnen teilweise zu Gruppendiskussionen eingeladen. Auch zu internationalen Zentren der Praxisentwicklung im Umgang mit Kindeswohlgefährdungen wurde Kontakt aufgenommen (z.B. Dartington Social Research Unit in Großbritannien; Children’s Research Center in den Vereinigten Staaten; Longscan Projektverbund - University of Maryland) und im Rahmen einer Studienreise in die USA verschiedene Trainings und Fortbildungsveranstaltungen absolviert.
Zur näheren Analyse der rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen der Bearbeitung von Kindeswohlgefährdungen im Allgemeinen Sozialen Dienst wurden standardisierte Fragebogenerhebungen an mehreren Projektorten durchgeführt und rechtliche Fragestellungen durch eingeholte Expertisen vertiefend analysiert. Die Integration und Bündelung der gewonnenen Erkenntnisse für die Erarbeitung von Handbuchbeiträgen erfolgte überwiegend durch die Projektgruppe. Teilweise wurden KollegInnen aus der Praxis bzw. aus Forschung und Lehre mit einzelnen Handbuchbeiträgen betraut. Durch ein internes Reviewsystem und eine Diskussion ausgewählter Beiträge mit PraktikerInnen aus den Modellorten wurde die Praxistauglichkeit der Beiträge gesichert. Die Rückkopplung der Projektergebnisse in den Bereich der Kinder- und Jugendhilfeforschung soll nach der Publikation des Handbuches durch mehrere Artikel in Fachzeitschriften erfolgen.
Ergebnisse Projektergebnisse liegen auf drei unterschiedlichen Ebenen vor, bzw. sind zu erwarten:
1. Veröffentlichungen aus dem Projekt (siehe Projektveröffentlichungen)
2. Eine computergestützte Datenbank zur Falldokumentation bei Kindeswohlgefährdung. Eine neu überarbeitete lauffähige Fassung kann ab Anfang Mai 2005 zur Erprobung herunter geladen bzw. angefordert werden. Zur Verwendung wird entweder Windows NT, Windows 2000 oder Windows XP benötigt.
3. Ein rund 800 Seiten umfassenden Handbuch zur Arbeit des ASD bei Kindeswohlgefährdung (Veröffentlichung voraussichtlich ab Mitte Mai 2005 in begrenzter Auflage von 2000 Exemplaren als Printversion)
4. Eine ständig aktualisierte Internet-Entwurfsfassung des Handbuches ist unter dieser Internet-Adresse aufrufbar: http://db.dji.de/asd/ASD_Inhalt.htm
Ergebnisse Projektergebnisse liegen auf drei unterschiedlichen Ebenen vor, bzw. sind zu erwarten:
1. Veröffentlichungen aus dem Projekt (siehe Projektveröffentlichungen)
2. Ein rund 800 Seiten umfassenden Handbuch zur Arbeit des ASD bei Kindeswohlgefährdung (Veröffentlichung voraussichtlich ab Mitte Mai 2005 in begrenzter Auflage von 2000 Exemplaren als Printversion)
3. Eine ständig aktualisierte Internet-Entwurfsfassung des
ASD-Handbuches
Ausgangssituation Unter Kindeswohlgefährdungen im Sinn des § 1666 BGB sind gegenwärtige Gefahren im Verantwortungsbereich von Sorgeberechtigten zu verstehen, die erhebliche Schädigungen eines Kindes mit ziemlicher Sicherheit erwarten lassen. Sind die betroffenen Sorgeberechtigten zur Abwehr der Gefährdung nicht bereit oder nicht in der Lage, so ist die staatliche Gemeinschaft zu einem Eingreifen berechtigt und verpflichtet. Aufgrund einer vom Gesetzgeber zugewiesenen Stellung als sachnächster Behörde kann hierbei zuständigen MitarbeiterInnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes eine Garantenstellung zuwachsen. Die Fachdiskussionen im Anschluss an mehrere gerichtliche Entscheidungen hierzu haben, ebenso wie Befragungen von Fachkräften, gezeigt, dass bei den Fachkräften des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich der Einschätzung und Bewertung von Kindeswohlgefährdungen bestehen. In die gleiche Richtung weist der Befund geringer Reliabilitäten bei Gefährdungseinschätzungen auf gleicher Fallgrundlage. Weitere Problemfelder zeichnen sich im Hinblick auf eine gelingende Zusammenarbeit mit den für Eingriffen in elterliche Rechte zuständigen Familiengerichten, sowie im Hinblick auf eine treffsichere Auswahl geeigneter und erforderlicher Hilfen ab. Aus wissenschaftlicher Sicht ist zudem anzumerken, dass die rasche Fortentwicklung des internationalen Forschungsstandes zur Risikoeinschätzung und Intervention bei verschiedenen Formen der Gefährdung in der Bundesrepublik bislang kaum rezipiert wurde, obwohl aufgrund von rasch steigenden Jugendhilfekosten auch hierzulande die Notwendigkeit effizienterer Formen der Identifikation und Intervention bei Fällen mit besonders hoher Gefährdung wächst.
Zielsetzung Ziel des Projekt ist es, die Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) in ihrer Tätigkeit in Gefährdungsfällen konkret zu unterstützen und zugleich die Bearbeitungspraxis weiter zu entwickeln. Als zentrales Produkt soll ein Handbuch zur Bearbeitung von Gefährdungsfällen diesem Zweck dienen, nachdem sich ein früheres Handbuch der Projektgruppe (Handbuch Sozialpädagogische Familienhilfe) zu einer der beim Ministerium am häufigsten nachgefragten Publikationen entwickelt hat. Neben einer Druckversion wird das im Entstehen begriffene Handbuch „Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)“ auch in einer elektronischen Version zugänglich sein. Parallel sollen durch ein datenbankgestütztes Computerprogramm im Einzelfall anwendbare Module zur Falldokumention und Gestaltung, sowie zur Gefährdungseinschätzung zur Verfügung gestellt werden. Auf die Weiterentwicklung der Fachdiskussion zielen Publikationen und kleine Workshops. Diese hatten bislang unter anderem den Forschungsstand zu Belastungen im Leben von Kindern, die in ihrer Bedeutung kontrovers diskutiert werden (z.B. Partnerschaftsgewalt, Entfremdung von einem Elternteil), und die Erörterung der Leistungsfähigkeit von strukturierten Risikoeinschätzungssystemen zum Thema. Die Dissemination der Arbeitsergebnisse des Projektes soll u.a. durch einen in Vorbereitung befindlichen Abschlusskongress im September 2004 gefördert werden.
Konzeption und Methode Zur ersten Orientierung im Problemraum wurde je eine Tagung mit der Expertenrunde des Projektes und VertreterInnen der Projektorte durchgeführt. Darauf aufbauend erfolgte eine Feinabstimmung der Projektziele mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Erarbeitung des hierbei als zentrales Projektergebnis festgelegten Praxishandbuches erfolgte sodann in mehreren, teils parallelen Schritten. Zunächst wurden die im Rahmen des Handbuches aufzugreifenden Themen ausgewählt, wobei vorrangig Fragen und Wünsche der PraktikerInnen aus den Projektorten berücksichtigt wurden, aber auch von den Experten und in der Literatur aufgeworfene praxisrelevante Problemstellungen Eingang fanden. In mehreren Durchläufen wurden die Themen des Handbuches sodann zusammen mit Praktikern und Experten klarer gefasst und gegliedert.
Bei der Aufarbeitung des Forschungsstandes zu praxisrelevanten Fragen wurden systematische Recherchen in der internationalen Literatur und sekundäranalytische Techniken eingesetzt. So wurde etwa zur Klärung der Bedeutung von Partnerschaftsgewalt als möglicher Form von Kindeswohlgefährdung eine Meta-Analyse durchgeführt. Zu zwei anderen in ihrer Bedeutung für kindliche Entwicklungsverläufe strittigen möglichen Formen von Kindeswohlgefährdung (Entfremdung von einem Elternteil, psychische Misshandlung) wurden Analysen des Forschungsstandes durchgeführt. Im Bereich der Bearbeitung von Gefährdungsfällen erfolgte unter anderem eine Analyse des Forschungsstandes zur Vorhersagefähigkeit von Instrumenten zur Einschätzung des Risikos von Misshandlung bzw. Vernachlässigung, sowie eine Forschungsübersicht über die Effekte verschiedener Interventionen bei Misshandlung bzw. Vernachlässigung.
Zur Aufarbeitung von Erfahrungsbeständen der Praxis in der Bundesrepublik und in den Jugendhilfesystemen anderer Staaten wurde unter anderem eine Vollerhebung an allen bundesdeutschen Jugendämtern zu gegenwärtigen Innovationsprozessen bei der Bearbeitung von Gefährdungsfällen durchgeführt. Informationen aus beispielhaft erscheinenden Orten wurden einbezogen und beteiligte PraktikerInnen teilweise zu Gruppendiskussionen eingeladen. Auch zu internationalen Zentren der Praxisentwicklung im Umgang mit Kindeswohlgefährdungen wurde Kontakt aufgenommen (z.B. Dartington Social Research Unit in Großbritannien; Children’s Research Center in den Vereinigten Staaten; Longscan Projektverbund - University of Maryland) und im Rahmen einer Studienreise in die USA verschiedene Trainings und Fortbildungsveranstaltungen absolviert.
Zur näheren Analyse der rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen der Bearbeitung von Kindeswohlgefährdungen im Allgemeinen Sozialen Dienst wurden standardisierte Fragebogenerhebungen an mehreren Projektorten durchgeführt und rechtliche Fragestellungen durch eingeholte Expertisen vertiefend analysiert. Die Integration und Bündelung der gewonnenen Erkenntnisse für die Erarbeitung von Handbuchbeiträgen erfolgte überwiegend durch die Projektgruppe. Teilweise wurden KollegInnen aus der Praxis bzw. aus Forschung und Lehre mit einzelnen Handbuchbeiträgen betraut. Durch ein internes Reviewsystem und eine Diskussion ausgewählter Beiträge mit PraktikerInnen aus den Modellorten wurde die Praxistauglichkeit der Beiträge gesichert. Die Rückkopplung der Projektergebnisse in den Bereich der Kinder- und Jugendhilfeforschung soll nach der Publikation des Handbuches durch mehrere Artikel in Fachzeitschriften erfolgen.
ASD-Internethandbuch
Kindler, Heinz; Drechsel, Annegret Deutsches Jugendinstitut Partnerschaftsgewalt und Kindeswohl - Forschungsstand und Folgerungen für die Praxis Eine meta-analytisch orientierte Zusammenschau und Diskussion der Effekte von Partnerschaftsgewalt auf die Entwicklung von Kindern: Folgerungen für die Praxis Im ersten Teil des Arbeitspapiers (Kap. 2) wird der Forschungsstand zu den Auswirkungen eines Miterlebens wiederholter und/oder massiver Partnerschaftsgewalt auf den Entwicklungsverlauf von Kindern in einer teils narrativen, teils meta-analytisch orientierten Übersicht dargestellt. Die in der Literatur berichteten negativen Effekte auf verschiedene kindliche Entwicklungsbereiche erweisen sich überwiegnd als moderat bis stark und entsprechen damit den bekannten Effekten anderer familiärer Problemkonstellationen (z.B. Suchterkrankung eines Elternteils odr beidr Eltern), in denen Maßnamen der Jugendhilfe oder des Gamiliengerichtes regelhaft als gerechtfertigt angesehen werden.
Im zweiten Teil des Arbeitspapiers wird anhand vorliegender empirischer Befunde erörtert, welche - kausalen oder nicht kausalen - Prozesse für das Zustandekommen der berichteten negativen Effekte eines Miterlebens von Partnerschaftsgewalt auf die Entwicklung von Kindern verantwortlich sein könnten. Im Bereich nicht-kausaler Vermittlungswege finden sich hirbei deutliche Hinweise auf eine Häufige Koinzidenz von Partnerschaftsgewalt und körperlichen Kindesmisshandlungen, sowie schwache Hinweise auf einen Vermittlungszusammenhang über geteilte genetische Merkmale. Im Bereich kausaler Bermittlungswege sprechen die vorliegenden Befunde am deutlichsten für einen direkten negativen Effekt miterlebter Partnerschaftsgewalt auf innerpsychische Prozesse bei den betroffenen Kindern, wobei anhaltende Gefühle der Bedrohung und Überforderung, sowie eine verringerte emotionale Sicherheit als vermittelnde Prozesse beschrieben werden. Kaum Belege finden sich dagegen für eine in der Regel gewaltbedingt eingeschränkte Erziehungsfähigkeit der betroffenen Mütter.
Für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe belegen die vorliegenden Befunde zunächst einmal eine Indikatoren- oder Warnfunktion vorhandener Partnschrschaftsgewald im Hinblick auf andere familiär vorhandene Gefahren für das Kindeswohl (z.B. Kindesmisshandlung). Darüber hinaus kann ein Miterleben von Partnerschaftsgewalt aber auch für sich gnommen eine Gefahr für das Kindeswohl darstellen. In der internationalen Diskussion ist daher der Konsens gewachsen, dass Partnerschaftsgewalt einen Umsstand darstellt, der von Einrichtungen der Jugendhilfe aktiv aufgegriffen werden muß. Praktische Folgerungen eines solchen Aufgreifens im Hinblick auf Sorge- und Umgangsregelungen, die Unterstützung von Müttern bzw. Eltern bei einer Beendigung von Partnerschaftsgewalt, die Prüfung einer eventuell vorliegendn Kindswohlgefährdung und die Unterstützung der beroffenen Kinder werden im dritten Teil des Arbeitspapiers erörtert. 2003 Das Jugendamt 76 5 217-222
Kindler, Heinz (2002) Kindeswohlgefährdung und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) Partnerschaftsgewalt und Kindeswohl Eine meta-analytisch orientierte Zusammenschau und Diskussion der Effekte von Partnerschaftsgewalt auf die Entwicklung von Kindern: Folgerungen für die Praxis Im ersten Teil des Arbeitspapiers (Kap. 2) wird der Forschungsstand zu den Auswirkungen eines Miterlebens
wiederholter und/oder massiver Partnerschaftsgewalt auf den Entwicklungsverlauf von Kindern
in einer teils narrativen, teils meta-analytisch orientierten Übersicht dargestellt. Die in der Literatur berichteten
negativen Effekte auf verschiedene kindliche Entwicklungsbereiche erweisen sich überwiegend
als moderat bis stark und entsprechen damit den bekannten Effekten anderer familiärer Problemkonstellationen
(z.B. Suchterkrankung eines Elternteils oder beider Eltern), in denen Maßnahmen der
Jugendhilfe oder des Familiengerichtes regelhaft als gerechtfertigt angesehen werden.
Im zweiten Teil des Arbeitspapiers (Kap. 3) wird anhand vorliegender empirischer Befunde erörtert,
welche – kausalen oder nicht kausalen - Prozesse für das Zustandekommen der berichteten negativen
Effekte eines Miterlebens von Partnerschaftsgewalt auf die Entwicklung von Kindern verantwortlich sein
könnten. Im Bereich nicht-kausaler Vermittlungswege finden sich hierbei deutliche Hinweise auf eine
häufige Koinzidenz von Partnerschaftsgewalt und körperlichen Kindesmisshandlungen, sowie schwache
Hinweise auf einen Vermittlungszusammenhang über geteilte genetische Merkmale. Im Bereich
kausaler Vermittlungswege sprechen die vorliegenden Befunde am deutlichsten für einen direkten negativen
Effekt miterlebter Partnerschaftsgewalt auf innerpsychische Prozesse bei den betroffenen Kindern,
wobei anhaltende Gefühle der Bedrohung und Überforderung, sowie eine verringerte emotionale
Sicherheit als vermittelnde Prozesse beschrieben werden. Kaum Belege finden sich dagegen für eine
in der Regel gewaltbedingt eingeschränkte Erziehungsfähigkeit der betroffenen Mütter.
Für die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe belegen die vorliegenden Befunde zunächst einmal eine
Indikatoren- oder Warnfunktion vorhandener Partnerschaftsgewalt im Hinblick auf andere familiär vorhandene
Gefahren für das Kindeswohl (z.B. Kindesmisshandlung). Darüberhinaus kann ein Miterleben
von Partnerschaftsgewalt aber auch für sich genommen eine Gefahr für das Kindeswohl darstellen. In
der internationalen Diskussion ist daher der Konsens gewachsen, dass Partnerschaftsgewalt einen
Umstand darstellt, der von Einrichtungen der Jugendhilfe aktiv aufgegriffen werden muß. Praktische
Folgerungen eines solchen Aufgreifens im Hinblick auf Sorge- und Umgangsregelungen, die Unterstützung
von Müttern bzw. Eltern bei einer Beendigung von Partnerschaftsgewalt, die Prüfung einer eventuell
vorliegenden Kindeswohlgefährdung und die Unterstützung der betroffenen Kinder werden in dritten
Teil des Arbeitspapiers erörtert (Kap. 4). 2002 94 München DJI - Arbeitspapier
Drechsel, Annegret (2002) Kindeswohlgefährdung und Allgemeiner Sozialer Dienst. Skizze des DJI-Modellprojekts Das Jugendamt 10 440-442
Bringewat, Peter Kindeswohlgefährdung und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) Expertise: Strafrechtliche Risiken beruflichen Handelns von ASD-MitarbeiterInnen, Haftungsverteilung zwischen öffentlicher und freier Kinder- und Jugendhilfe sowie Formen und Inhalte der Dokumentation unter strafrechtlichen Aspekten. Eine Expertise im Auftrag des Projektes "Kindeswohlgefährdung und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) Soziale Arbeit in der kommunalen Kinder- und Jugendhilfe ist mit Strafbarkeitsrisiken verbunden. Die seit einiger Zeit lebhaft geführte Diskussion pber die strafrechtliche Haftung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe kommt trotz aller Meinungsverschiedenheiten und bisweilen ideologisch anmutenden Positionierungen zumidest um diesen Befund nicht (mehr) herum. Dazu beigetragen haben mehrere Stafverfahren gegen fallzuständige Fachkräfte von Jugendämtrn/ASD, die teilweise mit rechtskräftigen Verurteilungen wegen fahrlässiger Tötung oder fahrlässiger Körperferletzung durch Unterlassen oder mit Verfahrenseinstellungen endeten. Der Sache nach ging es dabei stets um die strafrechtliche Verantwortlichkeit von fallzuständigen Fachkräften der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe für den durch deliktisches Verhalten von Eltern (Väter/Mütter) verursachten Tod (Körperverletzung) eines Kleinkindes. Stafverfahren gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Trägern der freien Kinder und Jugendhilfe sind - soweit ersichtlich - bislang nicht eröffnet und durchgeführt worden. Gleichwohl tifft auch sie eine strafrechtliche Risikogrundlage bei der Asübung "ihrer" sozialen Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe. 2002-00-00 37 DJI München DJI - Materialien
Gruber, H.; Rehrl, M. Kindeswohlgefährdung und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) Wege zum Können. Ansätze zur Erforschung und Förderung der Expertise von Sozialarbeitern im Umgang mit Fällen der Kindeswohlgefährdung. Eine Expertise. 2003 München DJI-Arbeitspapier
Blüml Herbert Datenbank zur ASD-Falldokumentation "Kindeswohlgefährdung" Neue Version ab Dezember 2005 2005-00-00 DJI-Arbeitshilfe München: http://www.dji.de/asd
Blüml, Herbert Was ist im Falle einer Kindeswohlgefährdung bei Übergang einer Hilfe zu einer anderen Hilfe zu beachten? In Vorbereitung 2004 Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner sozialer Dienst (ASD). München Kindler, Heinz; Lillig, Susanna; Blüml, Herbert; Werner, Annegret
Blüml, Herbert Was ist zu tun, wenn die im Einzelfall die "geeignete Hilfe" nicht zur Verfügung steht? In Vorbereitung 2004 Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner sozialer Dienst (ASD) München Kindler, Heinz; Lillig, Susanna; Blüml, Herbert; Werner, Annegret
Blüml, Herbert Welche Angebote und Hilfen stehen im Falle einer Beeinträchtigung oder Gefährdung des Kindeswohls zur Verfügung? In Vorbereitung 2004 Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner sozialer Dienst (ASD). München Kindler, Heinz; Lillig, Susanna; Blüml, Herbert; Werner, Annegret
Blüml, Herbert Welche Aufgaben hat die zuständige ASD-MitarbeiterIn während der Leistung einer Hilfe durch einen anderen Dienst oder Hilfeträger bei vorliegender Kindeswohlgefährdung? In Vorbereitung 2004 Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner sozialer Dienst (ASD). München Kindler, Heinz; Lillig, Susanna; Blüml, Herbert; Werner, Annegret
Blüml, Herbert Welche Formen von Interventionen und Hilfen stehen infolge einer Herausnahme oder Inobhutnahme zur Verfügung? In Vorbereitung 2004 Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner sozialer Dienst (ASD). München Kindler, Heinz; Lillig, Susanna; Blüml, Herbert; Werner, Annegret
Blüml, Herbert Wie ist der Übergang nach einer Notunterbringung zu einer Hilfe zur Erziehung zu gestalten? In Vorbereitung 2004 Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner sozialer Dienst (ASD). München Kindler, Heinz; Lillig, Susanna; Blüml, Herbert; Werner, Annegret
Blüml, Herbert Wie ist die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Kindeswohlgefährdung zu gestalten? In Vorbereitung 2004 Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner sozialer Dienst (ASD). München Kindler, Heinz; Lillig, Susanna; Blüml, Herbert; Werner, Annegret
Blüml, Herbert Wie kann die abschließende Bewertung der Hilfe(n) und die weitere Perspektivklärung mit den Beteiligten gestaltet werden? In Vorbereitung 2004 Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner sozialer Dienst (ASD). München Kindler, Heinz; Lillig, Susanna; Blüml, Herbert; Werner, Annegret
Blüml, Herbert Wie können Kinder im Prozess der Herausnahme oder einer Inobhutnahme unterstützt werden? In Vorbereitung 2004 Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner sozialer Dienst (ASD). München Kindler, Heinz; Lillig, Susanna; Blüml, Herbert; Werner, Annegret
Blüml, Herbert Wie können längerfristiger Überbelastungen von ASD-Kräften entstehen, wie zeigen sie sich und lassen sie sich vermeiden? In Vorbereitung 2004 Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner sozialer Dienst (ASD). München Kindler, Heinz; Lillig, Susanna; Blüml, Herbert; Werner, Annegret
Kindler, Heinz Kindler, Heinz; Lillig, Susanna; Blüml, Herbert; Werner, Annegret Was ist unter Kindeswohlgefährdung zu verstehen? In Vorbereitung 2004-00-00
Kindler, Heinz Was ist unter physischer Misshandlung zu verstehen? In Vorbereitung 2004 Kindler, Heinz; Lillig, Susanna; Blüml, Herbert; Werner, Annegret
Kindler, Heinz Was ist unter Schütteltrauma zu verstehen? In Vorbereitung 2004 Kindler, Heinz; Lillig, Susanna; Blüml, Herbert; Werner, Annegret
Werner, Annegret Welche Grundbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen müssen erfüllt werden um eine altersgemäße Entwicklung zu gewährleisten? In Vorbereitung 2004 Kindler, Heinz; Lillig, Susanna; Blüml, Herbert; Werner, Annegret
Werner, Annegret Wie verläuft eine altersgemäße körperliche Entwicklung? In Vorbereitung 2004 Kindler, Heinz; Lillig, Susanna; Blüml, Herbert; Werner, Annegret
Werner, Annegret ; Kindler, Heinz Wie verläuft eine altersgemäße kognitve und seelische Entwicklung? In Vorbereitung 2004 Kindler, Heinz; Lillig, Susanna; Blüml, Herbert; Werner, Annegret
Kindler, Heinz Welcher Zusammenhang besteht zwischen Suchterkrankung der Eltern und derEntwicklung von Kindern? In Vorbereitung 2004 Kindler, Heinz; Lillig, Susanna; Blüml, Herbert; Werner, Annegret
Werner, Annegret ; Kindler, Heinz Welcher Zusammenhang besteht zwischen (männlicher) Partnerschaftsgewalt und der Entwicklung von Kindern? In Vorbereitung 2004 Kindler, Heinz; Lillig, Susanna; Blüml, Herbert; Werner, Annegret
Kindler, Heinz Welcher Zusammenhang besteht zwischen der Entfremdung von einem Elternteil und der Entwicklung von Kindern? In Vorbereitung 2004 Kindler, Heinz; Lillig, Susanna; Blüml, Herbert; Werner, Annegret
Kindler, Heinz Welcher Zusammenhang besteht zwischen der psychischen Erkrankung der Eltern und der Entwicklung von Kindern In Vorbereitung 2004 Kindler, Heinz; Lillig, Susanna; Blüml, Herbert; Werner, Annegret
Lillig, Susanna Welche Leitlinien bestimmen das Handeln in der sozialen Arbeit bei Kindeswohlgefährdung? In Vorbereitung 2004 Kindler, Heinz; Lillig, Susanna; Blüml, Herbert; Werner, Annegret
Lillig, Susanna Welche Phasen in der Fallbearbeitung lassen sich unterscheiden? In Vorbereitung 2004 Kindler, Heinz; Lillig, Susanna; Blüml, Herbert; Werner, Annegret
Lillig, Susanna Wie ist mit der Neumeldung einer Kindeswohlgefährdung umzugehen? In Vorbereitung 2004 Kindler, Heinz; Lillig, Susanna; Blüml, Herbert; Werner, Annegret
Lillig, Susanna Wie kann eine erste Gefährdungseinschätzung vorgenommen werden? in Vorbereitung 2004 Kindler, Heinz; Lillig, Susanna; Blüml, Herbert; Werner, Annegret
Kindler, Heinz Was ist bei einer Einschätzung der Erziehungsfähigkeit von Eltern zu beachten? in Vorbereitung 2004 Kindler, Heinz; Lillig, Susanna; Blüml, Herbert; Werner, Annegret
Kindler, Heinz Wie kann der Bindungsaspekt elterlicher Erziehungsfähigkeit eingeschätzt
werden? in Vorbereitung 2004 Kindler, Heinz; Lillig, Susanna; Blüml, Herbert; Werner, Annegret
Kindler, Heinz Wie kann bei der Erhebung der Erziehungsfähigkeit der Aspekt der elterlichen Vermittlung von Regeln und Werten eingeschätzt werden. In Vorbereitung 2004 Kindler, Heinz; Lillig, Susanna; Blüml, Herbert; Werner, Annegret
Kindler, Heinz Wie kan der Förderaspekt elterlicher Erziehungsfähigkeit eingeschätzt werden? In Vorbereitung 2004 Kindler, Heinz; Lillig, Susanna; Blüml, Herbert; Werner, Annegret
Reich, Wulfhild; Kindler, Heinz Wie kann Pflege- und Versorgungsaspekt elterlicher Erziehungsfähigkeit eingeschätzt werden? In Vorbereitung 2004 Kindler, Heinz; Lillig, Susanna; Blüml, Herbert; Werner, Annegret
Werner, Annegret Was ist bei Besuchskontakten von Eltern während der Fremderziehung zu beachten? In Vorbereitung 2004 Kindler, Heinz; Lillig, Susanna; Blüml, Herbert; Werner, Annegret
Blüml, Herbert Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) Pflegekinderhilfe und ASD. Ein Verhältnis in Bewegung. Vortrag 2005-03-15 Heidelberg
Gottfried Spangler Kindeswohlgefährdung und ASD Wirksamkeit ambulanter Jugendhilfemaßnahmen bei Misshandlung bzw. Vernachlässigung: Eine internationale Literaturübersicht Expertise im Auftrag des Projekts "Kindeswohlgefährdung und ASD" 2004 53 München