Geschäftsführung Siebter Familienbericht der Bundesregierung
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Sechster Familienbericht der Bundesregierung
Aufgabe der Geschäftsführung
Die Geschäftsführung ist für die organisatorische und verwaltungsmäßige Durchführung des Familienberichts sowie die technische Herstellung des Berichts verantwortlich. Hierzu gehören u.a. die Vor- und Nachbereitung von Kommissionssitzungen, die Betreuung der ErpertisennehmerInnen sowie die organisatorische Durchführung von Expertenhearings und Workshops. Darüber hinaus arbeitet sie der Kommission bzw. dem Vorsitzenden und einzelnen Mitgliedern zu und erstellt in Absprache mit der Kommission Vorlagen zu bestimmten Themenbereichen bzw. Fragestellungen, so z.B. zur demografischen Entwicklung, Übersicht über Prognoseannahmen zur demografischen Entwicklung, Topographie „Familienpolitik und Ökonomie“, Synopse „Empfehlungen aus bisherigen Familienberichten“, „Grundlagen für einen internationalen Vergleich“, Vorschläge zur methodischen und inhaltlichen Aufbereitung von Zukunftsszenarien zum Thema Familie.
Zusammenfassung
Der Siebte Familienbericht wurde unter der Regierung von Ministerin Renate Schmidt durch eine Sachverständigenkommission erstellt und im August 2005 dem Ministerium übergeben. Im April 2006 wurde er von Ministerin Ursula von der Leyen mit der Stellungnahme der neuen Bundesregierung der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Siebte Familienbericht behandelt auf einer breiten empirischen Forschungslage vielfältige Aspekte von Familie.
Mitglieder der Sachverständigenkommission
Prof. Dr. Jutta Allmendinger, Direktorin des IAB Nürnberg
Prof. Dr. Hans Bertram, Humboldt-Universität Berlin, Vorsitzender der Kommission
Prof. Dr. Wassilios Fthenakis, Institut für Frühpädagogik München
Prof. Dr. Helga Krüger, Universität Bremen, stellvertretende Vorsitzende
Prof. Dr. Uta Meier, Universität Gießen
Dr. Katharina Spieß, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, Berlin
Prof. Dr. Marc Szydlik, Universität Erfurt
Ständiger Gast der Kommission Dr. Karin Jurczyk, Deutsches Jugendinstitut
Der 7. Familienbericht. Familie zwischen Flexibilität und Verlässlichkeit. Perspektiven für eine lebenslaufbezogene Familienpolitik
DJI Bulletin Nr. 74 „Zukunft Familie“
Zielsetzung
Der aktuelle Siebte Familienbericht zeigt, ausgehend von der aktuellen Lebenssituation der Familien, die Perspektiven über einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren auf. Er prüft die wichtigsten längerfristigen Trends, die die Situation von Familien in Deutschland beeinflussen: die demografische Entwicklung, die Veränderungen von Arbeit und Wirtschaft und der Geschlechterrollen ebenso wie den allgemeinen Zusammenhalt der Gesellschaft. Daraus werden wichtige Konsequenzen gesellschaftlicher Veränderungen für die Familienpolitik abgeleitet. Die Kommission stand in einem aktiven Austausch mit den Kommissionen zum 12. Kinder- und Jungendbericht und zum 5. Altenbericht, die im gleichen Zeitraum ihre Berichte erarbeiteten. Als eine wichtige öffentliche Bühne wurde der Soziologiekongress im Oktober 2004 in München genutzt. Mit gesellschaftlichen PartnerInnen, Wissenschaftlern, Fachverbänden, Medien und Wirtschaft wurden bereits unterschiedliche Aktivitäten vorbereitet.
Zentraler Ausgangspunkt des Berichts ist die Balance von Familien- und Arbeitswelt im Lebensverlauf. Untersucht werden Wandel und Stabilität von Familie, Veränderungen von Arbeit, Bildung und Wirtschaft, Geld- und Zeitökonomie von Familien, Generationenbeziehungen zwischen Kindern, Eltern und Großeltern sowie Veränderungen der Geschlechterrollen.
Mit dem Bericht soll deutlich gemacht werden, dass durch die tief greifenden Veränderungen der Lebensläufe der Mitglieder von Familien, der veränderten Zeitstrukturen in der Arbeitswelt, der Ausdifferenzierung der Lebensumwelt von Familien, der Vielfalt familiärer Lebensformen unterschiedlicher Kulturen und der Neudefinition der Generationenverhältnisse eine neue Balance zwischen den Familienmitgliedern, familiären Lebensformen, Nachbarschaften, der Arbeitswelt und der Gesellschaft gefunden werden muss.Diese muss über das traditionelle Modell der isolierten Kernfamilie mit einer klaren innnerfamilialen geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung hinausweisen, wenn die Leistungen von Familien auch weiterhin auf der notwendigen Basis privater familiärer und emotional befriedigender Beziehungen erbracht werden sollen. Dabei soll der Blick auf Familie als Institution zur Produktion öffentlicher Güter immer auch um den Blick auf Familie als privates und soziales Netz der Familienmitglieder erweitert werden.
Durch die interdisziplinär zusammengesetzte Sachverständigenkommission wurde versucht, der Vielfalt der mit dem Berichtsauftrag zusammenhängenden Fragen Rechnung zutragen. Darüber hinaus wurden eine vergleichsweise große Anzahl von Einzelexpertisen vergeben und Expertenhearings durchgeführt, um sich den gegenwärtigen Forschungsstand und den hochspezialisierten Sachverstand von Expertinnen und Experten zueigen zu machen. So wurden z.B. Expertisen zu folgenden Themenbereichen vergeben: Demografie, Nachbarschaft/Region, Werte/Normen, Internationale Kontrastierung, Familienleben und Alter/Generationensolidarität, Die Rolle von Familie in der frühkindlichen Entwicklung, Familie als Alltägliche Herstellungsleistung, Zeit/Zeitbudget, Aspekte des Familienleistungsausgleichs sowie Familienentwicklungsprozesse/Partnerschaft/Scheidung.
Ausgangssituation
Durch die Entschließung vom 23. Juni 1965 hat der Deutsche Bundestag erstmals die Bundesregierung mit der Vorlage von Familienberichten beauftragt. Geringfügig ergänzt und geändert wurde diese Entschließung durch die Beschlüsse vom 18. Juni 1970, vom 10. Dezember 1982 und vom 11. November 1993.
Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, jeweils eine Kommission mit bis zu sieben Sachverständigen einzusetzen und dem Deutschen Bundestag in jeder zweiten Wahlperiode einen Bericht über die Lage der Familie in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Stellungnahme der Bundesregierung vorzulegen. Dabei soll jeder dritte Bericht die Situation der Familien möglichst umfassend darstellen, während sich die übrigen Berichte ausgewählten Schwerpunkten widmen können.
Erstmals wurde ein Familienbericht im Jahr 1968 vorgelegt, der noch von der Bundesregierung selbst erstellt wurde. Der Zweite Familienbericht zum Thema "Familie und Sozialisation" wurde im April 1975 dem Bundestag zugeleitet, der Dritte Familienbericht (Gesamtbericht) im August 1979, der Vierte Familienbericht über "Die Situation der älteren Menschen in der Familie" im Oktober 1986 und der Fünfte Familienbericht "Familien und Familienpolitik im geeinten Deutschland - Zukunft des Humanvermögens" im Juni 1994. Thema des vorangegangenen Sechsten Familienberichts, der im Oktober 2000 vorgelegt wurde, war die Situation von Familien ausländischer Herkunft: "Familien ausländischer Herkunft in Deutschland - Leistungen - Belastungen - Herausforderungen".
Ergebnisse
Was brauchen Familien? Kernaussagen des Siebten Familienberichts
Der 7. Familienbericht liefert mit den Orientierungspunkten Flexibilität und Verlässlichkeit Antworten auf die Frage, was Familien heute und in absehbarer Zukunft brauchen. Flexibilität ist für Familien notwendig, weil personenbezogene Fürsorgearbeit und familiale Konstellationen wechselnde situative Anforderungen stellen. Gleichzeitig brauchen Familien verlässliche Rahmenbedingungen, damit sie kurz- und langfristig planen und organisieren können.
Die beiden allgemeinen Qualitätsmerkmale "Flexibilität und Verlässlichkeit" sind vor allem zu realisieren hinsichtlich der Trias von Zeit, Geld und Infrastruktur.
• Zeit ist eine bislang zu Unrecht vernachlässigte zentrale Ressource für Familienleben, denn ohne gemeinsame Zeit können sich Familien weder konstituieren noch praktisch erfahren und auch keine Krisen bewältigen. Zeitstrukturen der Gesellschaft sind hierauf auszurichten - und nicht umgekehrt die Zeitstrukturen der Familie an andere Institutionen anzupassen.
• Geld wiederum ist eine unverzichtbare Ressource, um in einer Markgesellschaft zu überleben, aber auch, um die besonderen Belastungen durch Familie zumindest teilweise zu kompensieren.
• Infrastrukturen brauchen Familien, weil sie ihre Aufgaben nicht aus sich selbst heraus bewältigen können und weil sie verknüpft sind mit einem Netz familiennaher Institutionen wie Schulen, Geschäften, Behörden etc., die sich an den Bedarfen von Familien auszurichten haben und nicht umgekehrt.
Liste Familienberichte Bundestagsdrucksachen:
Erster Familienbericht vom 25.1.1968 (Drucksache V/2532)
Zweiter Familienbericht vom 15.4.1975 (Drucksache 7/3502)
Dritter Familienbericht vom 20.8.1979 (Drucksache 8/3120, 8/3121
Vierter Familienbericht vom 13.10.1986 (Drucksache 10/6145)
Fünfter Familienbericht vom 15.6.1994 (Drucksache 12/7560)
Sechster Familienbericht vom 20.10.2000 (Drucksache 14/4357)
Siebter Familienbericht vom 26.04.2006 (Drucksache 16/1360)
Die Berichte können, soweit sie nicht vergriffen sind, angefordert werden beim: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 53107 Bonn bzw. Postfach 10832 Berlin
oder online: www.bmfsfj.de
Marbach, Jan Die Entwicklung von Eheschließungen, nichtehelichen Gemeinschaften (NEL) und Partnerschaften ohne gemeinsamen Haushalt (LAT) in Deutschland im Licht der ökonomischen Heiratstheorie Expertise im Rahmen des 7. Familienberichts 2004-00-00
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